„Man stirbt nur einmal“

Die Bürger produzieren haufenweise ungültige Testamente! Denn die einzuhaltenden Formvorschriften wurden massiv verschärft. Das ist untragbar! Die Republik verschafft sich auch ohne Erbschaftssteuer neue Einnahmequellen: Wenn Testamente ungültig sind und gesetzliche Erben fehlen, fällt das Vermögen an den Staat!

Neue Umfragen sind alarmierend: 62 % der Österreicher haben keine Ahnung, wie ein Testament auszusehen hat. Zugleich hat die Republik die Formvorschriften massiv verschärft! Nichtjuristen ist es teils fast unmöglich, ein gültiges Testament zu errichten.

Das hat eine ungeheure Tragweite! Ein Testament ist ungültig, wenn die überstrengen Formvorschriften nicht eingehalten werden! Es herrscht im Ergebnis stille Enteignung. Die Österreicher vererben jährlich ein Vermögen von rund 15-20 Milliarden Euro. Überall dort, wo Testamente ungültig sind und Erbberechtigte fehlen, fällt das Vermögen entschädigungslos an den Staat.

Die Republik möchte sich offenbar neue Einnahmequellen verschaffen. Es häufen sich Schlagzeilen und Urteile, wonach Testamente wegen der absurd-strengen Formvorschriften ungültig sind. Doch im aktuellen Regierungsprogramm ist eine Beendigung dieses unhaltbaren Zustandes nicht vorgesehen!

Ungültig eingesetzte Erben können nichts dagegen tun, wenn die Erbschaft an den Staat fällt. Klagen sind nahezu aussichtlos. Bei der Rechtslage braucht es keine Erbschaftssteuer mehr. Der Staat holt sich seinen Anteil am Vermögen der Bürger auf anderen Wegen. Die Fehlerquote ist zu hoch. Das erlebe ich selbst in meiner Rechtsanwaltskanzlei, wenn ich beauftragt werde, Testamente zu überprüfen oder anzufechten!

Gesetze müssen so gebaut sein, dass sie jeder Bürger leicht einhalten kann. Es darf nicht sein, dass die Bürger wegen überzogener Formvorschriften haufenweise ungültige Testamente produzieren. Wir brauchen dringend Aufklärungskampagnen. Dabei wäre die Lösung so einfach: Der Wille des Verstorbenen sollte immer umgesetzt werden – auch wenn es Formfehler gibt!

Ein Beispiel hierzu: Wenn ich öffentlich im Fernsehen erkläre, dass meine Nachbarin Alleinerbin sein soll, so ist das ungültig. Selbst wenn ein Millionenpublikum Zeuge meines letzten Willens ist, gilt er nicht. Das ist absurd! Die Begründung lautet: Mein Wille ist nicht maßgeblich, da mündliche Testamente abgeschafft wurden (Ausnahme: Nottestamente).

Nach derzeit geltendem Erbrecht wäre sogar das „Neue Testament“ der Bibel ungültig. Selbst die zehn Gebote wären null und nichtig, da die Unterschrift Gottes fehlt.

Verstorbene würden „im Grab rotieren“, wenn sie wüssten, dass ihr Vermögen aufgrund eines Formfehlers der Republik zufällt. „Man stirbt nur einmal – und für so lange“, sagt Moliere. Und da sollte man sein Testament lieber nicht selbst basteln, sondern überprüfen lassen.

Kleiner Fehler haben große Auswirkung. Davon profitieren Staat und jene Erbberechtigten, die man gerade nicht zum Zug kommen lassen wollte.  Das ist rechtspolitisch untragbar. Die Regierung muss rasch Gesetzesänderungen herbeiführen. Die Wähler könnten sich bei den kommenden Wahlen für ihre „stille Enteignung“ rächen. Denn das Erinnerungsvermögen geprellter Erben ist gut. Wie sagte Machiavelli: „Die Menschen vergessen den Tod ihres Vaters schneller als den Verlust des väterlichen Erbes.“