„Ein einmaliger Vorfall“

Ein Asylwerber vergewaltigte brutal einen 10-jährigen Buben im Hallenbad. Der Oberste Gerichtshof senkte die Strafe von sieben auf nur vier Jahre. Die Begründung: „Man dürfe hier nicht das Augenmaß verlieren“ – es sei bloß bei einem „ einmaligen Vorfall“ geblieben. Das Gegenteil stimmt. Die Strafe hätte nicht hart genug sein können! Der Fall erregte großes … „„Ein einmaliger Vorfall““ weiterlesen