Betriebsschließungen und Home-Office-Regelungen zur Eindämmung von Corona ziehen gravierende Folgen nach sich. Neben Ärzten und Lebensmittelhändlern werden überraschend Gerichte und Anwälte unverzichtbar.
Sozialminister Rudi Anschober (Grüne) versucht mit rigiden Verordnungen, die Verbreitung von COVID-19 zu verhindern: Bis zum Ablauf des 13.4. 2020 ist es allen Bürgern untersagt, öffentliche Orte zu betreten. Von diesem überaus harten Betretungsverbot sind nur wenige Bereiche ausgenommen, etwa Apotheken, Arztpraxen, Lebensmittelgeschäfte, Tankstellen, Postämter und – sehr überraschend – „Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege“.
Was harmlos klingt („Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege“ – gemeint sind insbesondere Rechtsanwälte), hat einen sehr ernsten Hintergrund. Die Bürger sollen ihre Wohnungen nicht verlassen. Selbst erlaubte Tätigkeiten sind auf ein notweniges Minimum zu reduzieren. Soweit es möglich ist, soll auf Heimarbeit umgestellt werden („Home-Office“). Doch die wochenlangen Ausgangsbeschränkungen bergen ungeahntes Konfliktpotential in sich. Viele Menschen befinden sich plötzlich mit ihrem Ehegatten oder Lebensgefährten auf engstem Raum in häuslicher Isolation.
Die Quarantäne hat je nach Charakter unterschiedliche Folgen: Ein Teil sorgt für einen Baby-Boom (sogenannte „Coronials“). Den gab es auch nach dem Schnee-Chaos 2005. Die meisten aber reagieren auf ihren Partner zunehmend aggressiv. Aufgrund der Isolation und räumlichen Enge brechen teils massive Konflikte auf („Lagerkoller“). Oft reicht ein Funke aus, um den Scheiterhaufen in Brand zu setzen. Die Situation eskaliert schon, weil man nicht erträgt, wie der Partner in sein Frühstückskipferl beißt. Erste Zahlen aus China belegen das: Die Scheidungsrate ist seit Aufhebung der Ausgangssperre explodiert, die Fälle häuslicher Gewalt sind dreimal so hoch wie vor der Quarantäne.
Hinzu kommen berechtigte Existenzängste. Behörden verfügen Betriebschließungen. Arbeitnehmer werden von ihrem Arbeitgeber gekündigt, auf Zwangsurlaub geschickt oder auf Kurzarbeit gesetzt. Bankkredite werden fällig gestellt. Viele Bürger haben wegen „COVID-19“ unerwartete Todesfälle in der Familie. Sie werden zu sterbenden Angehörigen nicht vorgelassen, da Ansteckungsgefahr besteht. Oft ist die Nachfolge nicht geregelt. 80% der Österreicher haben kein Testament errichtet; in vielen Fällen sind Testamente ungültig, weil es seit 2017 neue absurd-strenge Formvorschriften gibt. Das Vermögen fällt an den Staat, wenn es keine Erbberechtigten gibt.
Auch wenn die Quarantäne mit Ablauf des 13. 4. per Verordnung aufgehoben wird – das Coronavirus wird nicht verschwinden. Das erreicht man nur durch „Herdenimmunität“. Bis dahin bleibt unsere physische, aber auch unsere wirtschaftliche Existenz bedroht, etwa durch Insolvenzen, Betriebsschließungen, Scheidungen, Kündigungs- und Entlassungswellen, Testaments- oder Erbstreitigkeiten. Rechtsanwälte sind in der Corona-Krise so gefragt wie Ärzte oder Lebensmittelgeschäfte. Deshalb sind sie vom Betriebsverbot auch ausgenommen. Die Rechtsanwaltskammern sind erreichbar. Aufgrund der Ansteckungsgefahr bieten viele Kollegen Rechtsberatung via EMAIL und Telefon-Hotline an (das funktioniert sehr gut, das erlebe ich selbst in meiner Kanzlei).
Wie sagte Tacitus: „Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen.“