Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren

„Mitte April könnte es zu einer Situation kommen, in der es zur Überforderung der Intensivmedizin kommt“, sagte Kanzler Sebastian Kurz anlässlich der Pressekonferenz zur Verschärfung der Maßnahmen gegen Corona. Es ist an der Zeit, für den Ernstfall Vorsorge zu treffen.

Vergangenen Montag waren laut Gesundheitsministerium nur mehr rund 30% aller verfügbaren Beatmungsgeräte für Corona-Patienten frei. Es möge in Österreich beschaulich und ruhig wirken, doch das sei „die Ruhe vor dem Sturm“, sagte Kanzler Kurz. „Bald wird die Situation kommen, dass jeder jemanden kennt, der an dem Coronavirus gestorben ist.“ Schon Mitte April könnte es zur Überforderung der Intensivmedizin kommen.

Das Coronavirus kann tatsächlich in besonders schweren Fällen zu Lungenversagen führen. Künstliche Beatmung wird notwendig. Jeder kennt die Bilder aus Italien oder Spanien: Covid-19-Patienten müssen – Bett an Bett gereiht, auf dem Bauch liegend – mit einer Maske, die wie ein Kanister aussieht, auf Intensivstationen künstlich beatmet werden.

Die gegenwärtige Situation sollte allen zu denken geben. Spitäler haben Angst, dass es zu Engpässen kommt. Selbst gesunde Menschen können im Zusammenhang mit Corona einen schweren Krankheitsverlauf haben. Oft sind Patienten überraschend nicht mehr in der Lage, ihren Willen zu äußern. Für den Ernstfall – wenn Geschäfts-, Entscheidungs- oder Äußerungsfähigkeit verloren gehen – sollte man Vorsorge getroffen haben (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung). Es geht um elementare Fragen: Wer sind meine Vertrauenspersonen? Wer vertritt mich im Vorsorgefall? Welche medizinische – insbesondere lebensverlängernde – Behandlung lehne ich ab? Widerspreche ich, dass mir im Todesfall automatisch Organe entnommen werden dürfen? Wer hat das Besuchsrecht auf der Intensivstation und trifft Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten? Wer hat Zugriff auf mein Bankkonto, bezahlt die Miete, hat Zustellvollmacht für die Post, darf von behandelnden Ärzten informiert werden und vertritt im Pflegegeldverfahren? Was ist, wenn auch mein Partner an Covid-19 erkrankt? Wer versorgt die Kinder?

Ein ernstes Thema im Zusammenhang mit Corona sind auch Testamente: Viele Menschen befassen sich nicht gerne mit ihrem Tod. Sie schieben die Errichtung eines Testaments vor sich her. Nur 20 % haben einen „Letzten Willen“ errichtet. 62% haben keine Ahnung, wie ein Testament auszusehen hat. Die gesetzliche Erbfolge führt oft zu unerwünschten Ergebnissen.

Es könnten bis zu 70% der Österreicher mit Corona infiziert werden. Sollte es in Krankenhäusern zu Engpässen kommen, könnten auch andere Ereignisse als Covid-19 wie schwere Unfälle oder Schlaganfälle für den Betroffenen bedrohlicher werden, als sie ohnehin schon sind.

Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Testamente – rechtsberatende Berufe wie Rechtsanwälte helfen bei der Erstellung; dies, falls nötig, unter Beiziehung von Medizinern. Die Urkunden sollten hinterlegt werden. Denn Ärzte sehen im Ernstfall im Patientenverfügungsregister nach, ob und was der Patient verfügt hat. Und Testamente können bei Hinterlegung nicht verloren gehen, da es ein zentrales Testamentsregister gibt.

Wie sagte der große Michael Gorbatschow: „Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren“.