Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichte schockierende Zahlen: Jeden Tag werden im Durchschnitt zwei Mädchen oder Frauen von einer Männergruppe vergewaltigt. Zahlen aus Österreich fehlen, aber die Tendenz ist spürbar. Wir müssen Sexualstraftäter viel härter bestrafen!
Das BKA stellte auf Anfrage der BILD Zeitung klar: Im vergangenen Jahr gab es 704 Gruppenvergewaltigungsverfahren in Deutschland. Das bedeutet, dass täglich zwei Frauen oder Mädchen von einer Männergruppe vergewaltigt werden! Der Mitteldeutsche Rundfunk zitiert den Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, wonach „bestimmte Herkunftsländer in der Statistik überproportional vertreten“ sind. Laut ihm sind das „vor allem Personen aus muslimisch geprägten Ländern wie Irak, Iran, Syrien und Afghanistan, aber auch aus Ländern der Subsahara“.
Zahlen aus Österreich fehlen, aber die Fälle spektakulärer Sexualstraftaten sind auch bei uns schier unglaublich: 2017 gab es allein in Wien um 55% mehr Sex-Attacken auf Frauen. Die Kriminalität hat neue Dimensionen erreicht. Etwa die brutale Vergewaltigung einer 72-jährigen. Der Täter stellte die Unterhose des Opfers als „Trophäe“ zur Schau. Oder das 15-jährige Mädchen, das in Tulln vor ihrem Elternhaus mehrfach vergewaltigt wurde „Frauen sollten nachts generell in Begleitung unterwegs sein“, riet Wiens Polizeipräsident. Die Öffentlichkeit erfuhr, wovon er sprach: Tage zuvor hatte in Wien eine Männergruppe von acht Irakern eine 28-jährige vergewaltigt.
Heute steht die Öffentlichkeit fassungslos vor dem Fall „Leonie“. Das Mädchen ist mutmaßlich von afghanischen Asylwerbern unter Todesfolge mehrfach vergewaltigt und „entsorgt“ worden. Conny Bischofberger schreibt hierzu: „Interessant ist, dass trotzdem fast nur junge Männer zu uns kommen – viele mit einem verachtenden Frauenbild im Gepäck. Durch falsche Angaben genießen sie die von Schleppern nach Europa Geschleusten später das milde Jugendstrafrecht“.
Die Strafen sind oft zu milde, wie jener dramatische Fall zeigt, der 2017 die Zeitungen beherrschte: Ein Asylwerber hatte einen 10-jährigen Buben in der Umkleidekabine eines Wiener Hallenbades vergewaltigt. Nach Vollendung der Tat ergriff der Täter nicht einmal die Flucht. Er ging seelenruhig zum Schwimmbecken, um „danach“ den Tag im Hallenbad zu genießen. Die Polizei verhaftete den Täter, als er gerade vom Dreimeterbrett springen wollte. In seiner Einvernahme rechtfertigte er sein Verbrechen damit, dass er „vier Monate keinen Sex gehabt habe“. Der missbrauchte Bub – er entstammt einer Zuwandererfamilie – musste wegen seiner schweren Verletzungen im Spital behandelt werden. Das Urteil des Obersten Gerichtshofes war milde: vier Jahre Haft. Bei guter Führung ist ein Täter nach 2-3 Jahren wieder auf freiem Fuß. Wenn es Abschiebungshindernisse gibt, bleibt er im Land.
Opfer haben das Recht, dass Täter hart bestraft werden! Hier die Maßnahmen:
- Die Strafen für Sexualverbrechen müssen drastisch erhöht werden.
- Bei Asylwerber-Kriminalität ist zusätzlich mit Verlust des Asylstatus, Abschiebung und lebenslangem Einreiseverbot vorzugehen. Wir müssen dauerhaft Grenzkontrollen aufnehmen, um später mit Erfolg abschieben zu können.
Wie heißt es: „Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen.“