„Die offene Tür ist keine Option“

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat den „Asyl- und Migrationspakt“ vorgestellt. Das Abkommen ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht. Früher oder später wird die EU eine europäische Form des „Australischen Modells“ etablieren müssen.

Die EU-Kommission hat ihren „Asyl- und Migrationspakt“ präsentiert. Gleich vorweg: Das Papier ist im Ergebnis wertlos. Der „Asyl- und Migrationspakt“ liest sich wie „Politiksprech vom Schlimmsten“- teils verlogene teils beschönigende Wortnebel, die das Problem weder benennen noch lösen. Er strotzt vor schwammiger politisch-korrekter Begrifflichkeiten. Das ist Politik für jene, die es sich in der Seifenblase ihrer Privilegien in Brüssel sehr bequem eingerichtet haben.

Eine der zentralen Wortschöpfungen des Paktes ist die „Rückführungs-Patenschaft“. Gemeint ist damit folgendes: Länder wie Polen oder Ungarn – seit „Moria“ auch Schweden und Österreich – lehnen es ab, massenhaft über das Mittelmeer ankommende Asylwerber und Migranten per Quote aufzunehmen. Sie würden „Rückführungs-Paten“ und müssten deshalb Asylwerber, deren Asylanträge in anderen EU-Ländern abgelehnt wurden, abschieben. Ein Beispiel: Österreich weigert sich, Asylwerber aus dem griechischen Lager „Moria“ aufzunehmen. Das würde uns zum „Rückführungs-Paten“ machen. Österreich müsste deshalb etwa Menschen aus Pakistan, deren Asylanträge in Griechenland abgelehnt wurden, von Griechenland nach Pakistan zurückbringen. Wir wären sogar für die Wiedereingliederung der Abgeschobenen in ihrem Herkunftsland zuständig! Mehr noch: Sollte es Österreich in einer Frist von acht Monaten nicht gelingen, beispielsweise 100 Pakistani von Griechenland nach Pakistan abzuschieben, dann müsste Österreich diese 100 Pakistani nach Wien bringen und im eigenen Land aufnehmen.

Dieser EU-Plan ist natürlich gröbster Unfug:

  • Länder wie Pakistan, Marokko oder Tunesien nehmen ihre Staatsangehörigen regelmäßig nicht zurück. Abschiebungen wären faktisch unmöglich.
  • Gleiches gilt für Personen, die ihren Reisepass wegwerfen und den Behörden eine falsche Identität angeben. Auch sie können faktisch nicht abgeschoben werden.
  • Laut EU-Grundrechte-Charta sind sogar Abschiebungen von Kriminellen verboten, wenn ihnen in ihrem Herkunftsland „erniedrigende Behandlung“ ernsthaft droht.
  • Auch jeder, der sein negatives Asylverfahren lange genug hinauszögert, kann wegen der Dauer unter Umständen ein Bleiberecht erzwingen und darf ebenfalls nicht abgeschoben werden.

Das Hauptproblem der so genannten „Flüchtlingskrise“ ist, dass Nicht-Asylberechtigte mit einfachen Tricks oder aufgrund veralteter Gesetze ihre Abschiebung stoppen können. Sie alle würden nach dem EU-Plan mit dem Bleiberecht belohnt! Wenn sich das herumspricht, macht sich wohl die halbe Welt auf den Weg nach Europa. Wir brauchen keine „Rückführungs-Patenschaft“, sondern ein modernes Asyl- und Fremdenrecht nach dem Vorbild der USA oder Australiens.

Der „Asyl- und Migrationspakt“ wird scheitern. Am Ende wird die EU eine europäische Form des „Australischen Modells“ etablieren müssen. „Die offene Tür“, so Paul Collier, liberaler Migrationsexperte der Oxford Universität, „ist keine Option“.