Stille Enteignungen ?

Die Österreicher vererben jährlich Vermögen von 15-20 Milliarden Euro. 62% haben keine Ahnung, wie ein Testament auszusehen hat. Der Staat hat neue absurd-strenge Formvorschriften erlassen. Nichtjuristen ist es teils fast unmöglich, ein gültiges Testament zu errichten. Das Kalkül scheint klar: Wenn Testamente der Bürger ungültig sind und Erbberechtigte fehlen, fällt das Vermögen an den Staat.

Neueste Umfragen sind alarmierend. 62 % der Österreicher haben wenig bis keine Ahnung, wie ein Testament auszusehen hat. Und diejenigen, die ihren „Letzten Willen“ errichtet haben, haben dies möglicherweise in der falschen Form getan. Testamente könnten scharenweise ungültig sein. Denn die Republik hat neue absurd-strenge Formvorschriften erlassen, die es Nichtjuristen teils fast unmöglich machen, gewollte Erben gültig einzusetzen.

Die Sache riecht nach stiller Enteignung. Denn überall dort, wo Testamente ungültig sind und Erbberechtigte fehlen, fällt das Vermögen entschädigungslos an den Staat. Die Republik möchte sich offensichtlich neue Einnahmequellen verschaffen. Die Österreicher vererben jährlich ein Vermögen von rund 15-20 Milliarden Euro (laut Schätzung von Experten der Wirtschaftsuniversität Wien).

Ungültig eingesetzte Erben können nichts dagegen tun, wenn die Erbschaft an den Fiskus fällt. Klagen sind nahezu aussichtlos. Verstorbene würden wohl „im Grab rotieren“, wüssten sie, dass ihr gesamtes Vermögen aufgrund eines Formfehlers der Republik Österreich gehört. Ich selbst erlebe das immer öfter in meiner Kanzlei. Seit dem 1.1. 2017 gelten für Testamente teils absurd-strenge Formvorschriften, etwa diese:

  • Letztwillig Verfügende und Zeugen müssen ein fremdhändiges Testament nicht nur selbst unterschreiben. Sie müssen dem Text auch noch extra eigenhändig geschriebene Zusätze hinzufügen, die einen bestimmten Inhalt aufzuweisen haben, widrigenfalls das Testament ungültig ist.
  • Mündliche Testamente sind abgeschafft. Es gibt nur noch ein „Nottestament“ (etwa bei Todesgefahr), das aber nur drei Monate ab Wegfall der Gefahr gültig ist.

Formfehler können gewaltige Auswirkungen haben. Davon profitiert der Staat. Natürlich müssen Testamente vor Fälschungen und Missbräuchen gesichert werden. Gesetze müssen aber auch so gebaut sein, dass sie jeder Bürger leicht einhalten kann. Das betrifft gerade das Erbrecht. Es geht nicht an, dass Bürger wegen überzogener Formvorschriften ernsthaft Gefahr laufen, haufenweise ungültige Testamente zu produzieren, obwohl der Wille des Verstorbenen glasklar ist. Bei dieser Rechtslage braucht es keine Erbschaftssteuer mehr. Der Staat holt sich seinen Anteil am Vermögen der Verstorbenen auf anderen Wegen.

Wir brauchen dringend Aufklärungskampagnen. Bis dahin sollte man sein Testament von Rechtsanwälten oder Notaren überprüfen lassen. Bei diesen Zuständen denkt man an den humorvollen Satz des Philosophen Emanuel Wertheimer: „Ein Glück, dass man sich in seinem Testament nichts selber vermachen kann.“